• 18 JULI 13

    Der ergonomische Arbeitsplatz

    Nicht höhenverstellbare Tische müssen 720 mm hoch sein. Tische, die höhenverstellbar sind, sollten mindestens über einen Verstellbereich von 68 – 76 cm verfügen. Im allgemeinen ist eine Tiefe von mindestens 800 mm erforderlich, sie kann jedoch beim Einsatz von Bildschirmgeräten mit größeren Bautiefen zu gering sein.